Neben dem geringen bürokratischen Aufwand macht den Reiz des Balkonkraftwerks vor allem aus, dass es erstmals auch Mieter dazu in die Lage versetzt, aktiv an der Energiewende teilzunehmen. Das erhöht die Zahl potenzieller Energiewender-Haushalte um über 100%. Eine stolze Leistung. Allerdings bringt es auch Nachteile mit sich, wenn einem die Mauern, Geländer und Flächen nicht gehören, an oder auf denen man sein kleines Kraftpaket betreiben möchte. Die Schwierigkeiten, welchen Balkonstromern mit Wohneigentum begegnen können, und
über die wir im vorletzten Newsletter bereits gesprochen hatten, gelten hier äquivalent: Nicht nur Schäden an der Bausubstanz, etwa durch Anbohren von Mauern, sondern auch die Beeinträchtigung der Außenansicht des Gebäudes durch die Anbringung eines Balkonkraftwerks an der Balkonbrüstung o.ä. können den Vermieter oder die Hausverwaltung auf den Plan rufen und im Extremfall zu einer Abmahnung führen. Selbst der Betrieb im Mietergarten kann unter Umständen untersagt werden, wenn der Mietvertrag oder entsprechende Zusatzvereinbarungen dies vorsehen. Zum Glück gibt es allerdings für die meisten Fälle mittlerweile eine Lösung. Um diese soll es im Folgenden gehen.
Zunächst einmal gilt: Vermieter und Hausverwalter sind auch nur Menschen und bei Menschen ist Konsens der Königsweg. Es schadet also nicht, wenn man als werdender Kleinkraftwerksbetreiber zunächst einmal die Haltung der Entscheider in der Sache erfragt. Dabei ist es natürlich von Vorteil, wenn man sich vorher mit der Materie befasst und seine Argumente zurechtgelegt hat. Wir empfehlen hierzu unseren Artikel "
In 3 Schritten zum Energieriesen", in dem es viele Hintergrundinformationen zum Thema gibt. Zudem ist es natürlich nie verkehrt, dem Entscheider überzeugend zu vermitteln, dass ein Haus mit Balkonkraftwerk als nachhaltiges und modernes Haus wahrgenommen wird, was sich positiv auf die Wohnungsnachfrage auswirken kann. Sollte man bereits offene Türen einrennen, gibt es natürlich noch das Sahnehäubchen einer auch optisch einheitlichen Gesamtlösung für alle Wohneinheiten des Gebäudes. Gerade für Mehrfamilienhäuser hilft dort ggf. ein Anruf bei
Auxolar aus Berlin, welche bereits eine Reihe solcher Projekte verwirklichen konnten.
Aber auch wenn der Vermieter oder die Hausverwaltung auf Stur stellen, ist das eigene Kleinkraftwerk noch nicht vom Tisch, denn die Einspeisung an sich ist grundsätzlich nicht untersagt. In einigen Fällen hat es sich bewährt, Balkonkraftwerke in dem Fall umzutaufen. So gehen etwa Modelle mit besonders leichten und flexiblen Modulen wie das
Sunman300-Balkonkraftwerk von Herr Strom, das extra schmale
Flex Home-Set von der Sonnenrepublik, der coole
Freddy von base.energy oder der schon vielerorts erhältliche
LIGHTMATE B von EET auch einfach als "Sichtschutz" durch. Auch kreativere Varianten wie die
Solartische von iKratos oder die coolen
Solar-Klapptisch-Varianten von Peter Frerkes oder gleich den
solaren Gartenarbeitsplatz "Cube" von der p3-Werkstatt eröffnen weitere Optionen, genehmigungsfrei Kleinerzeugung am Mietobjekt zu betreiben.
Gerade wenn es um den Balkon geht, gibt es noch einen Weg, der sich bereits mehrfach bewährt hat: Die Platzierung des Kraftwerks
auf dem Balkon. Wer sich nun um das gemütliche Draußensitzen im Sommer sorgt, der kann sich entspannen: Hochkant-Aufständerungen wie sie etwa
bei Herr Strom angeboten werden oder beim sehr bekannten
SIMON 2.0-Modell zubuchbar sind, reduzieren die benötigte Fläche auf ein Minimum.
Wen der Platzverlust allerdings nicht stört und wer auch etwas handwerkliches Geschick mitbringt, der hat seit einigen Tagen bereits einen Arbeitsauftrag von dem er bisher nichts wusste. Denn seit letztem Wochenende findet sich bei YouTube eine gut verständliche und unterhaltsame Video-Anleitung von Florian Heisen, besser bekannt als "Der Maler", zum günstigen Eigenbau einer soliden horizontal-Aufständerung für einzelne Solarmodule, die er für sein eigenes Balkonkraftwerk angefertigt hat. Wir empfehlen euch, das Video mal anzusehen, und das nicht nur weil Florian uns freundlicherweise erwähnt. ;)