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Liebe Leserinnen,
liebe Leser,

eine besondere Woche geht für uns im Bundestag zu Ende. Der Corona-Virus hat uns alle fest im Griff. Eine noch nie dagewesene Situation im Plenarsaal – leere Stühle, Sicherheitsabstand zwischen den Abgeordneten und gesonderte Vorgehen bei den Abstimmungen. Viele Abgeordnete verfolgten die Debatte nicht live auf ihren Plätzen, sondern vor den Bildschirmen in ihren Büros.

Der Blick auf die Straßen daheim in Bayern oder in Berlin verrät viel – gähnende Leere, das öffentliche Leben steht still! Diese Situation betrifft jeden von uns in Deutschland. Daher möchte ich zunächst allen danken, die das Alltägliche bewahren – uns mit Lebensmittel versorgen oder die medizinische Versorgung aufrechterhalten. Das beginnt bei den Pflegern, Ärzten, Polizisten, Rettungsdiensten, Verwaltungen, Entsorgungsunternehmen und vielen, vielen mehr! Ihnen allen gebührt unsere Anerkennung und unser Respekt – Danke!

Es ist eine Zeit mit besonderen Herausforderungen, und die benötigt auch besondere Maßnahmen. Deshalb haben wir in dieser Woche Hilfsmaßnahmen über fast 1,4 Billionen Euro im Bundestag beschlossen. Das größte Solidarpaket in der Geschichte unserer Bundesrepublik. Mit den beschlossenen Maßnahmen helfen wir der Wirtschaft – den großen und kleinen Unternehmen, wir finanzieren und fördern unser Gesundheitswesen – Krankenhäuser, die gesamte medizinische Versorgung und Forschung, und zu guter Letzt sorgen wir für unsere Bürgerinnen und Bürger – mit Kinderzuschlägen und der Änderung der Nebenerwerbsgrenzen.

Eines wurde diese Woche auch deutlich: Unser Staat ist und bleibt handlungsfähig. Wir sind finanziell in der Lage kraftvoll zu handeln, weil die unionsgeführte Bundesregierung eine vernünftige und solide Haushaltspolitik betreibt. 

In dieser Sonderausgabe habe ich Ihnen die jüngst beschlossenen Maßnahmen zusammengefasst:

  • Unterstützung für die Wirtschaft
  • Unterstützung für Bürger und Arbeitnehmer
  • Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte 

Ich wünsche Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund! 

Ihr Michael Kießling, MdB

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Unterstützung für die Wirtschaft 
Die notwendigen Maßnahmen haben einschneidende Auswirkungen auf unser ganzes Land. Das gilt auch für unsere Wirtschaft: Sehr viele kleine, mittlere und große Unternehmen sind dramatisch betroffen. Als oberste Priorität gilt dabei, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht uns um jedes Unternehmen, vom Solo-Selbständigen über den kleinen Betrieb und den großen Mittelständler bis zum Konzern. Folgende Maßnahmen haben wir beschlossen: 
  • Wir geben bis zu 50 Milliarden Euro direkt an Selbständige und Kleinstunternehmen, damit diese ihre Fixkosten bezahlen können. Mit bis zu 15.000 Euro pro Unternehmen können wir so bis zu 3 Millionen Betroffenen direkt helfen.
  • Wir überbrücken Liquiditätsengpässe und unterstützen Unternehmen in der Krise mit Garantien und Kredithilfen aus dem neuen Wirtschaftsstabilisierungsfonds in Höhe von insgesamt 600 Milliarden Euro. Auch Start-ups werden aus diesem Fonds unterstützt. Damit erhalten wir eine lebendige Gründerszene und schützen junge Unternehmer.
  • Wir stellen 100 Milliarden Euro bereit, damit der Staat sich als ultima ratio auch an Unternehmen beteiligen kann. Wir schützen damit unsere Wirtschaftsinteressen und verhindern, dass kritische Infrastruktur aus dem Ausland aufgekauft werden kann.
  • Wir übernehmen von Arbeitgebern während des Bezugs von Kurzarbeitergeld vollständig die Sozialversicherungsbeiträge.
  • Wir ermöglichen die elektronische Kommunikation bei Hauptversammlungen und Mitgliederversammlungen im Vereins- und Gesellschaftsrecht, damit die notwendigen Versammlungen ohne physische Zusammenkünfte durchgeführt werden können.
  • Wir vermeiden eine Insolvenzwelle, indem wir vorübergehend die gesetzlichen Fristen im Insolvenzrechts aussetzen.

Unterstützung für Bürger und Arbeitnehmer

Wir leben in schwierigen Zeiten und müssen zusammenhalten. Übergreifende Solidarität ist das Gebot der Stunde. Als oberste Priorität gilt dabei, Arbeitsplätze zu schützen sowie Familien zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Folgende Maßnahmen haben wir beschlossen: 
  • Wir verbessern den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Zukünftig müssen nur 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Kurzarbeit betroffen sein, damit Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Zusätzlich eröffnen wir auch Leiharbeitern den Zugang zum Kurzarbeitergeld. Die Arbeitslosenversicherung zahlt den Betroffenen bis zu 67 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
  • Wir entschädigen Arbeitnehmer für den Arbeitsausfall wegen fehlender Kinderbetreuung. Der Staat übernimmt – analog zum Kurzarbeitergeld – für längstens sechs Wochen 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (Höchstbetrag von 2.016 Euro pro Monat).
  • Wir schützen Mieter, die aufgrund der Krise vorübergehend in eine finanzielle Notsituation geraten sind, und setzen das Kündigungsrecht wegen Nichtzahlung der Miete bis zum 30. Juni 2020 aus. Dabei bleibt die Zahlungsverpflichtung weiter bestehen.
  • Wir helfen den Verbrauchern bei Darlehensverträgen. Alle Verträge, die vor dem 15. März 2020 abgeschlossen wurden, werden im Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und 30. Juni 2020 um jeweils 3 Monate ab Fälligkeit gestundet, sofern der angemessene Lebensunterhalt des Schuldners gefährdet wird.
  • Wir schaffen bis zum 30. Juni 2020 ein vereinfachtes Verfahren bei Hartz IV und Sozialhilfe, damit den betroffenen Personen unbürokratisch und schnell geholfen werden kann.
  • Wir erleichtern den Zugang zum Kinderzuschlag (maximal 185 € pro Monat und pro Kind), indem wir statt des üblichen Bemessungszeitraums von sechs Monaten lediglich das aktuelle Gehalt als Nachweis der Berechtigung heranziehen.
Unterstützung für Krankenhäuser und Ärzte
Die Corona-Pandemie stellt unser Gesundheitssystem vor riesige Herausforderungen. Ärzte, Pflegekräfte und alle anderen Berufe im Gesundheitswesen leisten jeden Tag am Rande ihrer Belastungsgrenze und darüber hinaus einen herausragenden Job, um unsere Bevölkerung bestmöglich zu versorgen. Ihnen gilt unsere tiefe Dankbarkeit und größte Anerkennung für diesen Einsatz. Folgende Maßnahmen haben wir beschlossen: 
  • Wir sorgen für mehr Intensivbetten, indem wir den Krankenhäusern eine Pauschale von 50.000 Euro für jedes zusätzlich geschaffene Intensivbett zahlen.
  • Wir entschädigen die Krankenhäuser für verschobene Operationen. Für jedes Bett, das dadurch für Corona-Patienten freigehalten wird, erhält das Krankenhaus eine Pauschale von 560 Euro pro Tag.
  • Wir verstärken die finanzielle Liquidität bei Krankenhäusern, indem wir den vorläufigen Pflegeentgeltwert um 38 Euro auf 185 Euro erhöhen.
  • Wir verhindern, dass die Reha-Kliniken unter der Corona-Krise leiden, weil planbare Operationen ausgesetzt oder verschoben werden. Sie erhalten für leere Betten befristet einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 60 Prozent der mit der GKV vereinbarten Vergütung.
  • Wir stellen 3,5 Mrd. Euro für die Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung und die Entwicklung eines Impfstoffs bereit.
  • Wir helfen mit Ausgleichzahlungen niedergelassenen Ärzten und Psycho-therapeuten, die hohe Umsatzminderung aufgrund geringerer Patienten- behandlung erleiden.
  • Wir entlasten die Mitarbeiter der Pflege- und Betreuungseinrichtungen durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, ohne die Qualität der Pflege insgesamt zu schmälern.
  • Wir sorgen dafür, dass junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren, durch die zusätzliche Arbeit keine Nachteile beim Bezug von BAföG erleiden.
  • Wir stellen ein einheitliches und schnelles Handeln des Bundes bei einer epidemischen Lage sicher, indem wir das BMG im Seuchenfall mit mehr Kompetenzen ausstatten.
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michael.kiessling@bundestag.de

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