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Liebe Leserinnen,
liebe Leser,

 

Pfingsten steht vor der Tür und in Bayern beginnen die Ferien. Wir Christen feiern in diesen Tagen den Heiligen Geist und den "Geburtstag der Kirche". Derzeit sind Feierlichkeiten im öffentlichen als auch im privaten Raum jedoch nur eingeschränkt möglich. Aber nach und nach werden die ersten Corona-Maßnahmen für das öffentliche Leben gelockert. So sollen in Bayern schon ab Mitte Juni Kinos und Theater wieder öffnen – wenn auch unter Auflagen.

Apropos Auflagen - die Einhaltung von Abständen und Hygienevorschriften gilt auch für den parlamentarischen Betrieb in Berlin, der nun wieder voll an Fahrt aufgenommen hat. Und zwar nicht nur in digitaler Form, sondern nach über 11 Wochen zum ersten Mal mit einer Präsenzsitzung der CSU-Landesgruppe. Darüber hinaus haben wir diesen Monat wieder wichtige Beschlüsse gefasst. Neben Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die Pflege, die Gastronomie sowie Unternehmen haben wir auch wegweisende Entscheidungen für die Energiewirtschaft getroffen. Worüber wir in den vergangenen Sitzungswochen genau debattiert und entschieden haben, erfahren Sie in meinem Newsletter. Viel Freude beim Lesen!


Bleiben Sie gesund und genießen Sie die Feiertage.


Ihr Michael Kießling, MdB

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Corona-Gesetze - wir bleiben weiter dran! 
Auch im Mai haben wir auf Bundesebene weitere Maßnahmen beschlossen, um die Covid-19-Pandemie abzufedern. Ein Auszug: 

1. Corona-Steuerhilfegesetz
Wir haben weitere steuerliche Erleichterungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie beschlossen:
  • Zu den enthaltenen Maßnahmen zählt unter anderem die temporäre Absenkung des Umsatzsteuersatzes für Speisen auf 7 Prozent. Dieser neue Steuersatz wird befristet von 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021 gelten.
  • Die bisherige Übergangsregelung zum Umsatzsteuergesetz sowie der steuerliche Rückwirkungszeitraum des Umwandlungssteuergesetzes wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert.
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld und zum Saison-Kurzarbeitergeld bis 80 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen dem "Soll-Entgelt "und dem "Ist-Entgelt" werden steuerfrei gestellt. 

2. Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite:
  • Es wird eine dauerhafte Meldepflicht für Erkrankung an und Genesung von COVID-19 eingeführt; auch negative Labortests müssen künftig gemeldet werden. Damit wird die Analyse des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens verbessert.
  • Testungen in Bezug auf Covid-19 werden Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung werden.
  • Zudem umfasst das Gesetz eine Verpflichtung für Pflegeeinrichtungen, ihre Beschäftigten gestaffelte Sonderleistungen (Pflegebonus in Höhe von bis zu 1.000 Euro) zu zahlen. 
Hinweis: Die Einbringung und Verabschiedung des Gesetzes wurde leider überlagert von der Diskussion um eine angebliche Impfpflicht. Ich kann Ihnen jedoch versichern, dass das Gesetz zu keinem Zeitpunkt die Einführung einer Impfpflicht enthielt. Zudem weise ich darauf hin, dass ein Impfstoff gegen das Coronavirus derzeit nicht zur Verfügung steht und die Entwicklung eines solchen noch einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen wird.


3. Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht.
  • Veranstalter von pandemiebedingt ausgefallenen Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen werden dazu berechtigt, den Inhabern von vor dem 8. März 2020 erworbenen Eintrittskarten anstelle der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben.
  • Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn die Annahme des Gutscheins aufgrund persönlicher Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein bis zum 31. Dezember 2021 nicht eingelöst wird.
Unterstützung für Kommunen ohne Altschuldenhilfe

Aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie haben Gemeinden mit hohen Gewerbesteuerausfällen zu rechnen. Davon sind insbesondere wirtschaftsstarke Gemeinden betroffen, da sie mit entsprechend hohen Einnahmeeinbußen konfrontiert sind. Derzeit wird diskutiert, ob und wie Gemeinden unterstützt werden könnten. In diesem Zusammenhang hat unser Finanzminister Olaf Scholz (SPD) ein Schutzschirm bestehend aus zwei Komponenten vorgesehen: (1) Kompensation der Gewerbesteuerausfällen und (2) Altschuldenhilfe. Dazu habe ich eine ganz klare Haltung: Ich unterstütze eine Kompensation der Gewerbesteuerausfälle, da dadurch die kommunalen Leistungen für die Bürgerinnen und Bürgern erhalten werden können. Des Weiteren teile ich die Forderung der "Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU und CSU" nach einem kommunalen Konjunkturpaket. Dieses soll auf den bestehenden Förderprogrammen aufbauen. Entschieden lehne ich jedoch eine Altschuldenhilfe ab. Das ist ein rein wahltaktisches Manöver der SPD, um die Corona-Hilfen und kommunale Altschulden miteinander zu verbinden. 

Wichtige Impulse für die Energie- und Wirtschaftspolitik

Zu der kontrovers diskutierten Regelung zu Mindestabständen für Windräder hat sich die große Koalition nun geeinigt. Festgelegt wurde, dass im Baugesetzbuch eine unbefristete Länderöffnungsklausel eingeführt wird. Damit haben die Länder die Möglichkeit, in ihren Landesgesetzen einen Mindestabstand von bis zu 1000 Metern zwischen Windenergieanlagen und der nächsten bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken festzulegen. Die bereits bestehende bayerische 10H-Regelung bleibt davon unberührt. Das war mir immer wichtig: Meiner Meinung nach ist das der richtige Weg, um einen Ausgleich zwischen den Interessen der Anwohner und den Anforderungen an die Energiewende zu schaffen und letztlich die Akzeptanz für Windräder in Bayern zu sichern. Aus eigener Erfahrung als Bürgermeister kann ich berichten, dass Kommunen bei der 10H-Regelung eine gewisse Gestaltungsfreiheit haben. Das bedeutet, dass dort - wo Einvernehmen besteht - über Bebauungspläne Baurecht geschaffen werden kann. Somit können Windkraftanlagen auch mit einem geringeren Abstand gebaut werden.

Des Weiteren wurde die unverzügliche Aufhebung des 52-Gigawatt-Förderdeckels, auch Solardeckel genannt, für Photovoltaikanlagen beschlossen. Damit kann die Förderung von Photovoltaikanlagen auch weitergehen, wenn der Ausbau die Größenordnung von 52 Gigawatt erreicht hat. Das ist nicht nur eine sehr erfreuliche Nachricht, sondern ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung. 

Zeitnah werden beide Punkte in das laufenden Gesetzgebungsvorhaben der Koalition eingebracht.

Deutsch-Französischer Vorschlag für einen EU-Fonds
Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Emmanuel Macron haben diese Woche einen Vorschlag für einen europäischen Fonds vorgestellt. Damit kommt Deutschland den südeuropäischen Ländern weit entgegen und bietet umfassende europäische Solidarität an. Von elementarer Bedeutung ist für mich dabei, dass das ein Programm für nachhaltiges Wachstum mit Zukunftstechnologien werden soll und keines zur Umverteilung von Altschulden.

Die Europäische Kommission soll ermächtigt werden am Finanzmarkt 500 Milliarden Euro an Krediten aufzunehmen. Mit diesen Mitteln sollen über drei Jahre ausschließlich Transfers (keine Kredite) an die von der Pandemie am stärksten betroffenen Sektoren und Regionen vergeben werden. Der Fonds soll an den EU-Haushalt angebunden werden. Das hat den Vorteil, dass Kriterien zur Mittelvergabe formuliert und die Kontrolle der Verwendung sichergestellt werden kann. Es ist mir wichtig zu betonen, dass es bei dem Vorschlag um befristete Investitionen über den EU-Haushalt statt um Budgethilfen für einzelne Länder geht. Es soll für jeden Mitgliedsstaat eine Beitragsobergrenze entlang der Wirtschaftskraft gelten. Eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Basierend auf einem verbindlichen Rückzahlungsplan sollen die Schulden über den EU-Haushalt zurückgezahlt werden. Konkret bedeutet das, die EU-Beiträge sollen sich gemäß des Beitragsschlüssels zum EU-Haushalt erhöhen. Auf Deutschland entfällt dabei in etwa ein Viertel. Es geht also um befristete Investitionen über den EU-Haushalt statt um Budgethilfen für einzelne Länder. Es soll für jeden Mitgliedsstaat eine Beitragsobergrenze entlang der Wirtschaftskraft gelten, eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Wir müssen versuchen einen größeren Schaden von Europa abzuwenden. Ansonsten bürden wir unseren Kindern und Enkeln sehr viel höhere Kosten auf als die Mitfinanzierung an der Tilgung. Um auch das klar zu sagen: Es geht hier nicht um neue Kompetenzen der EU. Es geht vielmehr um befristete und zweckgerichtete Hilfe in einer besonderen Notsituation. Und diese haben meiner Meinung nach Berechtigung, damit Europa gestärkt aus der Krise hervor geht. Auch die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat einen Vorschlag gebracht. Nun gilt es die unterschiedlichen Vorschläge zu diskutieren. 

Das Grundgesetz feiert Geburtstag – und das zu Recht!

Die Würde des Menschen ist unantastbar! Den ersten und wahrscheinlich oft zitierten Artikel des Grundgesetzes können die meisten aus dem Stegreif vortragen. Das Grundgesetz bildet das bis heute unerschütterliche demokratische Fundament Deutschlands seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Es ist ein Lehrbuch über unsere Geschichte und zugleich Leitbild für Gegenwart und Zukunft. Eine Verfassung der Ausgewogenheit und Balance, geht es um die Meinungsfreiheit oder Versammlungsfreiheit und deren Grenzen. Das Grundgesetz bietet Lösungen, denn es vereint grundlegende staatliche System- und Wertentscheidungen - und daran halten wir fest!

Aber warum weisen wir gerade jetzt auf den Geburtstag am 23. Mai hin? Zeiten und Ansichten ändern sich. In der aktuellen Situation keimen immer wieder neue Diskussionen zum Thema Einschränkungen unserer Grundrechte auf. Gerade deshalb müssen wir darauf aufmerksam machen, dass alle in der Krise gefällten Entscheidungen auf Bundes- sowie Landesebene auf dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit basieren. Es gibt keine Stimme im politischen Raum, die eine dauerhafte Einschränkung unserer Grundrechte fordert oder gutheißt. Keine staatliche Grundrechtsbeschränkung wird länger andauern oder einschneidender sein als unbedingt erforderlich. Und so werden alle getroffenen Maßnahmen auch schrittweise den sich verändernden Bedingungen angepasst und Entscheidungen mit voller Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger getroffen. Denn wir geben Verschwörungstheorien und kursierende Falschnachrichten keine Chance! Das ist nicht nur unsere Pflicht gegenüber allen Bürgern, sondern vor allem unsere Pflicht gegenüber dem Grundgesetz!

Jetzt bewerben für das Parlamentarische Patenschafts-Programm

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm gibt seit 1983 jedes Jahr Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen die Möglichkeit, mit einem Stipendium des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA zu erleben. Die deutschen Schülerinnen und Schüler besuchen in den USA eine High School, die jungen Berufstätigen gehen auf ein College und absolvieren anschließend ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. In Deutschland nominieren die Bundestagsabgeordneten in ihren Wahlkreisen die PPP-Stipendiatinnen und Stipendiaten nach einer unabhängigen Vorauswahl und übernehmen für sie eine Patenschaft. Bewerben können sich Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und höchstens 17 Jahre alt sind. Junge Berufstätige müssen bis zur Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen zu diesem Zeitpunkt höchstens 24 Jahre alt sein. Das PPP-Stipendium umfasst die Kosten für die Reise, Vorbereitung und Betreuung sowie notwendige Versicherungen. Die Bewerbungsfrist für das 38. PPP 2021/22 hat bereits begonnen und endet am Freitag, dem 11. September 2020.

Bewerbung für Schülerinnen und Schüler

Bewerbung für junge Berufstätige und Auszubildende

Hinweis: Derzeit wird von der planmäßigen Durchführung des 38. PPP 2021/22 ausgegangen. Aufgrund der Covid-19-Pandemie können Änderungen im Programmablauf notwendig werden.
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