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Liebe Leserinnen und Leser,
 
nachdem wir den Sommer mit relativ niedrigen Infektionszahlen genießen konnten, müssen wir leider feststellen, dass dies nur eine Momentaufnahme war. Die Infektionszahlen steigen wieder täglich – sogar noch stärker als im Frühjahr. Regelmäßig werden neue Höchstwerte an täglichen Neuinfektionen gemeldet. Wir sind wieder in eine Phase des exponentiellen Wachstumes geraten.
 
Dieser Zustand ist für jeden Einzelnen von uns eine große Belastung. Seit mehreren Wochen bekomme ich vermehrt Zuschriften, die sich zur Frage des Einbezugs des Bundestages in die Entscheidungen der Corona-Maßnahmen äußern. Oder von Selbstständigen und Unternehmen, denen die aufgesetzten Hilfen nicht helfen. Die Briefe, die E-Mails, die Anrufe zeigen, dass es eine emotionale Belastung in unserer Bevölkerung durch diese Maßnahmen gibt. Ich spüre Besorgnis, Enttäuschung und Verzweiflung. Ich möchte an dieser Stelle sagen: Im Rahmen meiner Möglichkeiten des parlamentarischen Mandats nehme ich mich diesen Sorgen an und versuche Lösungen zu finden. Sie kennen mein Angebot: Melden Sie sich bei mir.
 
Nach dem starken Anstieg des Infektionsgeschehens, haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin weitere Maßnahmen beschlossen. Oberstes Ziel war dabei, Schulen, Kitas und ein Großteil der Wirtschaft offen zu halten und gleichzeitig die Infektionsketten zu durchbrechen. Das Virus braucht menschliche Kontakte, um sich zu verbreiten. Das probate Mittel um die Pandemie einzudämmen ist daher eine drastische Kontaktreduzierung. Was bleibt, ist leider die Einschränkung im Freizeitbereich.
 
Diese neuen Einschränkungen bedeuten wieder Anstrengungen insbesondere für die Gastronomie, die Veranstaltungsbranche und den gesamten Freizeitbereich. Dennoch sind die neuen Beschränkungen richtig. Zwar stimmt es, dass nur ein ganz geringer Prozentsatz der klar nachverfolgbaren Fälle auf den Gastronomie- und Freizeitbereich entfällt. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass bei rund 75 Prozent der positiv getesteten Patienten das Infektionsgeschehen nicht mehr nachvollzogen werden kann. Solange noch kein Impfstoff zur Verfügung steht, ist eine Kontakteinschränkung die einzige Möglichkeit das Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Nur dadurch können wir eine Überlastung des Gesundheitssystems vermeiden.
 
Uns sind die vielfachen Bemühungen und Maßnahmen der Gastronomie und Hotellerie sowie der Freizeitbranche und des Tourismus zur Reduktion von Infektionen (Hygienekonzepte) wohl bekannt und diese verdienen unsere Solidarität. Daher ist es folgerichtig, dass außerordentliche Wirtschaftshilfen für alle Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen betroffen sind eine Entschädigung bis zu 75 Prozent des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonat (November 2019) erhalten.
 
Was ich mit meinen Ausführungen deutlich machen möchte ist: Wir kämpfen. Alle kämpfen gegen diese Pandemie. Von den Schulen, dem Gesundheitswesen, den Familien und den vielen, vielen Unternehmen, Betrieben, Solo-Selbständigen und Gastronomen. Alle versuchen mit dieser Pandemie und mit den damit einhergehenden Einschränkungen umzugehen. Wir in der Politik müssen zwischen dem wissenschaftlich-virologischen Ansatz und dem gesellschaftlich noch Tolerierbaren eine vernünftige Balance finden. Und daran arbeiten wir weiter mit Hochdruck. Gelingen wird uns das aber nur gemeinsam. Daher mein Appell an Sie:
  • Private Kontakte verringern
  • Auf private Reisen verzichten
  • Abstand halten, Hände waschen, Maske tragen, Lüften!
Welche Themen sonst den Oktober dominiert haben, erfahren Sie in diesem Newsletter. 

Bleiben Sie gesund.

Ihr Michael Kießling, MdB
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Einbezug des Deutschen Bundestages bei den Corona-Maßnahmen

Vermehrt wird der Vorwurf einer mangelnden Beteiligung des Bundestages formuliert. Diese Haltung kann ich nicht nachvollziehen.

Unserem föderalen System folgend gibt es eine klare Aufgabenteilung: Den Infektionsschutz setzen die einzelnen Bundesländer, Kommunen und Gesundheitsämter durch. Es ist schlicht nicht die Aufgabe des Deutschen Bundestages über Beherbergungsverbote, Maskenpflichten oder Sperrstunden zu entscheiden. Gemäß unserem Bund-Länder-Föderalismus obliegt die Rechtsdurchsetzung den Bundesländern und nicht dem Bund! Das ist aus meiner Sicht sinnvoll, da das Infektionsgeschehen regional unterschiedlich ausgeprägt ist. Gleichzeitig kann und soll der Deutsche Bundestag auch kein Ersatz für ein Landratsamt oder für die Exekutive sein. Wir brauchen insbesondere in einer Pandemie die Flexibilität zum schnellen Handeln. Jede Ebene und jede Institution, auch auf Bundesebene, hat ihre Aufgaben und ihre Verantwortung.

Der Bund auf der anderen Seite stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung. Dabei ist der Deutsche Bundestag auf vielfältige Weise mit der Corona-Pandemie und der Abmilderung ihrer Folgen befasst. Im Gegensatz zu vielen Behauptungen und medialen Berichten ist es eben nicht so, dass das Handeln der Regierung ohne Beteiligung und Legitimation durch das Parlament erfolgt ist. Allen Kritikern zum Trotz - das Parlament ist auch während Corona quicklebendig. Wir hatten seit März 70 Debatten im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Coronapandemie. Wir haben in dieser Zeit rund 30 Gesetze in unmittelbarer Verbindung zur Covid-19-Pandemie im Bundestag behandelt, geändert und verabschiedet. Wir haben große Hilfsprogramme mit einem Gesamtvolumen von 1,4 Billionen Euro auf den Weg gebracht. Wir haben über eine Regierungserklärung debattiert, Aktuelle Stunden abgehalten und Anträge beraten. Wir haben im Rahmen von Arbeitsgruppen-, Gremien- und Ausschusssitzungen über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie diskutiert und teilweise auch die Regierung korrigiert. Wir im Deutschen Bundestag haben Verordnungsermächtigungen beschlossen. Und es ist der Deutsche Bundestag der über deren Notwendigkeit, Umfang und Befristung entscheidet.

Klar ist, die Balance zwischen Parlament und Regierung muss gerade in der Krise immer wieder hinterfragt werden. Und das tun wir. Insbesondere in der kommenden Sitzungswoche werden wir darüber sprechen, wie wir Bundeseinheitlichkeit und Rechtssicherheit aller Maßnahmen verbessern können: Der Parlamentarismus in unserer Demokratie funktioniert.

Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben in einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin strikte Maßnahmen beschlossen, die ab dem 2. November in Kraft treten und bis Ende November befristet sind. Diese werden Teile unserer Wirtschaft besonders hart treffen. Ganz besonders wichtig ist mir daher folgender Hinweis: Für die von den Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden wir eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um sie für finanzielle Ausfälle zu entschädigen. Der Erstattungsbetrag beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (!): Also November 2019

Hier finden Sie den Beschluss im Detail: https://www.bundesregierung.de/.../2020-10-28-mpk...

Gesetz zur stärkeren Bestrafung sexualisierter Gewalt gegen Kinder

Fast 16.000 Kinder und Jugendliche wurden 2019 in Deutschland Opfer sexueller Übergriffe. Mit dem nun im Bundestag diskutierten „Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder“ werden Kinder besser geschützt: 

1.     Kindesmissbrauch wird als Verbrechen eingestuft: Wir setzen die Mindeststrafe für sexualisierte Gewalt gegen Kinder sowie den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornographie auf ein Jahr hoch. Dadurch wird Kindesmissbrauch grundsätzlich als Verbrechen statt Vergehen eingestuft.

2.     Höchststrafen werden angehoben: Wir heben die Höchststrafe für sexualisierte Gewalt gegen Kinder von 10 auf 15 Jahre an. Die Höchststrafe für die Verbreitung von kinderpornographischem Material steigt von fünf auf zehn Jahre.

3.     Kindersexpuppen werden verboten: Wir setzen den Verkauf und den Besitz von Sexpuppen, die kindliche Körper nachbilden, unter Strafe.

Uns als CSU im Bundestag geht dieser Entwurf jedoch nicht weit genug – wir wollen das Gesetz bei den Verhandlungen im Bundestag weiter verschärfen. Aktuell werden Verurteilungen wegen sexualisierter Gewalt gegen Kinder nach 10 Jahren aus dem erweiterten Führungszeugnis gelöscht. Wir wollen das ändern – und einen lebenslangen Eintrag im Führungszeugnis einführen, sodass Arbeitgeber und Vereine, die sich der Betreuung und Erziehung von Kindern widmen, auch Jahrzehnte nach einer Tat darüber informiert werden. 

Besuch der Regens-Wagner-Schule

Regens Wagner – unter diesem Namen gehen Menschen mit und ohne Behinderung ein Stück ihres Lebensweges gemeinsam. Bei meinem Besuch der Regens-Wagner-Schule in Holzhausen konnte ich mich - natürlich unter Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte - davon überzeugen, wie Jugendliche auf das Arbeitsleben vorbereitet werden. Im Mittelpunkt steht dabei ein offenes und kommunikatives Miteinander sowie der Ansatz, dass Individualität Grundlage der Förderung darstellt: Menschen haben unterschiedliche Bedürfnisse und Anliegen, die individuell zugeschnittene Leistungen und Angebote erfordern.

Spendenlauf der Bundeswehr

Vergangenen Mittwoch traf ich mich – weit vor Beginn des Bundestagbetriebs – mit einem kleinen Team aus CSU-Abgeordneten: Dorothee Bär, Katrin Staffler und Stefan Müller. Grund hierfür: Wir wollten für den guten Zweck Laufen gehen und zwar als Teilnehmer beim 1. Spendenlauf „Bundeswehr und Reservisten“. Das während der Pandemie ins Leben gerufene Laufteam „Bundeswehr und Reservisten“ veranstaltet über eine Woche hinweg seinen ersten eigenen Spendenlauf, dessen Erlös mitunter an die Soldaten und Veteranen Stiftung (SVS) gespendet wird. Für meine Kolleginnen und den Kollegen sowie für mich als Reservist ist es eine Selbstverständlichkeit hierzu einen Beitrag zu leisten.                                                                 

Gespräch mit Energieagenturen aus dem Wahlkreis

Gemeinsam mit meiner Bundestagskollegin Katrin Staffler war ich zum Thema EEG-Novelle zu Gast bei den Energieagenturen in unserer Heimat. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bildet seit mehr als 20 Jahren die Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Und mit der nun anstehenden Novellierung des EEG wollen wir ein Zeichen für mehr Klimaschutz und erneuerbare Energien setzen. Daher werden in der EEG-Novelle zwei zentrale Ziele verankert: Erstens wollen wir einen Anteil von 65 Prozent erneuerbaren Energien bis 2030 erreichen und zweitens soll der in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom noch vor 2050 treibhausgasneutral sein. Dabei steht für mich fest: Wir brauchen mehr Klima- und Ressourcenschutz, aber wirtschaftlich und sozial verantwortbar. Klar ist auch, wir müssen die Hinweise aus der Bevölkerung und von den Unternehmen im Hinblick auf die Praktikabilität ernst nehmen. Derzeit laufen die Verhandlungen der EEG-Novelle.

Zu Besuch bei der LSV Lech-Stahl Veredelung GmbH

Bayern als Stahlstandort ist wenig bekannt. Daher ist es umso interessanter, dass im Landkreis Landsberg am Lech die LSV Lech-Stahl Veredelung beheimatet ist - ein Tochterunternehmen des einzigen Stahlwerkes Bayerns, den Lech-Stahlwerken. Diese bilden die komplette Stahl-Wertschöpfungskette vom Recycling über die Produktion bis hin zur Veredelung ab. Und obwohl sich die globale Stahlproduktion in den letzten Jahrzehnten aus Kostengründen überwiegend nach China und Indien verlagert hat, kann sich die LSV Lech-Stahl Veredelung im Wettbewerb behaupten. Das Unternehmen fertigt Bauteile für den Automotive-Bereich mit höchster Präzision im µ-Bereich. Davon konnte ich mich gemeinsam mit dem Landrat Thomas Eichinger bei unserem Besuch des Blankstahl- und Veredelungsbetriebs überzeugen.
Foto: LRA / Seidl-Cesare
 

Im Parlament | Beschlüsse im Oktober

Zweites Gesetz zur steuerlichen Entlastung von Familien
Familien leisten gerade in der Corona-Krise unglaublich viel. Deshalb haben wir eine steuerliche Entlastung für Familien beschlossen: Zum 1. Januar 2021 steigt das Kindergeld um 15 Euro und beträgt damit für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Gleichzeitig werden die steuerlichen Kinderfreibeträge ab 2021 auf insgesamt 8.388 Euro erhöht. Auch der Grundfreibetrag wird angehoben und die Eckwerte des Steuertarifs nach rechts verschoben. So wird verhindert, dass die Folgen der kalten Progression eintreten.
 
Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge
Wir haben die Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge beschlossen. Sie werden verdoppelt und zukünftig bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 gewährt. Zudem werden Steuerpflichtige mit einer Behinderung durch verschiedene Steuervereinfachungen entlastet. Ziel der Maßnahmen ist insbesondere, auch zukünftig die Vereinfachungsfunktion der Pauschbeträge sicherzustellen, Nachweispflichten abzubauen und die relevanten Grade der Behinderung beim Behinderten-Pauschbetrag möglichst mit dem Sozialrecht zu harmonisieren.

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Wir stärken die Vor-Ort-Apotheken und stellen damit die Weichen für eine flächendeckende und zuverlässige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Der Gesetzentwurf sieht die Festschreibung einer Gleichpreisigkeit für inländische Apotheken und den ausländischen Versandhandel vor und führt zusätzliche honorierte pharmazeutische Dienstleistungen ein, auf die GKV-Versicherte einen Anspruch haben. Des Weiteren werden automatisierte Ausgabestationen eingeführt und die Vergütung des Botendienstes für Apotheken verstetigt.
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